Kunden im Mittelstand schicken heute eine Checkliste, kein freundliches „passt schon“. Ein brauchbarer Auftragsverarbeitungsvertrag benennt Unterauftragnehmer, den Ort der Verarbeitung, Löschfristen und die technischen Maßnahmen konkret – nicht als Anhang „auf Anfrage“.
Was Einkauf sofort ablehnt
Unbegrenzte Änderung von Unterauftragnehmern, fehlende Unterstützung bei Auskunftsersuchen und eine Haftungsregel, die Ihre AGB aushebelt.
Wir schreiben den Vertrag so, dass Vertrieb ihn mitschicken kann, ohne dass die Rechtsabteilung des Kunden neu verhandelt.
