Eine Kündigung löst Reflexe aus: unterschreiben, antworten, kündigen. Die meisten davon schaden. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht sein. Vorher zählt vor allem Ruhe und eine Kopie aller Unterlagen.
Nicht sofort unterschreiben
Ein Aufhebungsvertrag ist kein Formular, das „man eben quittiert“. Mit der Unterschrift verzichten Sie oft auf Kündigungsschutz und sperren sich beim Arbeitslosengeld.
Was wir am ersten Tag klären
Zugang der Kündigung, Probezeit, Betriebsrat, Sonderkündigungsschutz und eine realistische Spanne für die Abfindung. Danach entscheiden Sie, ob wir klagen, verhandeln oder beides vorbereiten.
