Ratgeber

Kündigung erhalten: die ersten 24 Stunden

Kündigung erhalten: die ersten 24 Stunden

Drei Wochen Frist klingt lang. Die ersten Entscheidungen fallen aber sofort. Was Sie tun – und was Sie lassen.

Eine Kündigung löst Reflexe aus: unterschreiben, antworten, kündigen. Die meisten davon schaden. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht sein. Vorher zählt vor allem Ruhe und eine Kopie aller Unterlagen.

Nicht sofort unterschreiben

Ein Aufhebungsvertrag ist kein Formular, das „man eben quittiert“. Mit der Unterschrift verzichten Sie oft auf Kündigungsschutz und sperren sich beim Arbeitslosengeld.

Was wir am ersten Tag klären

Zugang der Kündigung, Probezeit, Betriebsrat, Sonderkündigungsschutz und eine realistische Spanne für die Abfindung. Danach entscheiden Sie, ob wir klagen, verhandeln oder beides vorbereiten.